Sitzung vom 11. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Erlass der Regierung vom 26. November 2015 wurde Herr Martin Klöcker als einer der vier Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer in den Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt.

Mit dem Schreiben vom 20. Januar 2016 teilte die CSC der Regierung mit, dass Herr Klöcker nicht mehr dem Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachgien Gemeinschaft als Mitglied zur Verfügung stehen wird. Herr Klöcker wird ab dem 1. Februar 2016 als Arbeitnehmer beim Arbeitsamt tätig sein. Diese Eigenschaft ist aufgrund von Artikel 6 §5 des Dekretes vom 17. Januar 2000 nicht vereinbar mit der eines stimmberechtigten Mitglieds des Verwaltungsrates.

Die CSC hat folgende zwei Ersatzkandidaten vorgeschlagen, die sein Mandat zu Ende führen:

Frau Rebecca Peters

Herr Norbert Gilles

Durch das Programmdekret 2008 (BS 9.9.2008) wurde Artikel 6 § 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeändert, so dass seit dem 19. September 2008 die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der DG nicht mehr als zwei Drittel gleichen Geschlechts sein dürfen.

Durch die aktuelle Geschlechterverteilung werden beide Kandidatenvorschläge der 2/3 Klausel gerecht. Frau Peters hat bereits in der Vergangenheit die Interessen der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat vertreten. Es wird vorgeschlagen, dass Frau Peters erneut in den Verwaltungsrat bestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.