Sitzung vom 25. Februar 2016

Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Protokoll über den Beitritt der Regierung der Russischen Föderation zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 1988 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Synchrotronstrahlungsanlage, geschehen zu Grenoble am 23. Juni 2014 und zu Paris am 15. Juli 2014

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Protokoll über den Beitritt der Regierung der Russischen Föderation zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 1988 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Synchrotronstrahlungsanlage, geschehen zu Grenoble am 23. Juni 2014 und zu Paris am 15. Juli 2014.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat keine finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Gemäß Artikel 28 i.V.m. Artikel 25 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind weder das Gutachten der Finanzinspektion noch das des Haushaltsministers erforderlich.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen