Sitzung vom 25. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Festlegung der Meisterprogramme Betriebsführungskenntnisse 2015, Gärtner/-in ─ Garten- und Landschaftsbau (R08/2015) und Gestalter/-in für visuelles Marketing (U10/2015)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Meisterprogramme Betriebsführungskenntnisse 2015, Gärtner/-in ─ Garten- und Landschaftsbau (R08/2015) und Gestalter/-in für visuelles Marketing (U10/2015).

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung desvorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 31. August 2015 und 9. September 2015 beantragte das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) die Anerkennung der Meisterprogramme Betriebsführungskenntnisse 2015, Gärtner/-in - Garten- und Landschaftsbau (R08/2015) und Gestalter/-in für visuelles Marketing (U10/2015). Die den Schreiben beigefügten Programme wurden am 8. Januar 2016 korrigiert bzw. angepasst.

Bei den Meisterprogrammen Gärtner/-in, Garten- und Landschaftsbau (R08/2015) und Gestalter/-in für visuelles Marketing (U10/2015) handelt es sich um neu gestaltete Programme.

Aufgrund der Entwicklungen im Sektor erstellte das IAWM ein eigenes Ausbildungsprogramm zum Meister im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus.

Das Meisterprogramm Gestalter/-in für visuelles Marketing (U10/2015) ersetzt das aus dem Jahre 1967 datierende und nicht mehr zeitgemäße Meisterprogramm „Schaufenstergestalter“.

Beide Meisterprogramme sind nach Kompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten gegliedert und wurden von hiesigen Betrieben begutachtet.

Das Meisterprogramm Betriebsführungskenntnisse 2015 ist leicht angepasst worden. Bei der Anpassung handelt es sich um die Beifügung von 8 Stunden „Handelsdokumente in französischer Sprache“ im Fach Buchführung und Handelsdokumente. Vom IAWM wurde festgestellt, dass nirgendwo mehr Französisch in diesem Meisterprogramm auftaucht, dies wohl aber auf den Diplomen erwähnt wird.

Das Meisterprogramm Betriebsführungskenntnisse 2015 ist nicht nach Kompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten gegliedert. Dem IAWM ist klar, dass dieses Programm einer kompletten Überarbeitung bedarf.

Die drei vorerwähnten Meisterprogramme werden ab dem Ausbildungsjahr 2015-2016 angewendet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen