Sitzung vom 25. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Gewährung von Subventionen an die geschriebene Presse der Deutschsprachigen Gemeinschaft (174.000,00 EURO)

1. Beschlussfassung :

Die Regierung gewährt dem GrenzEcho für das Jahr 2016 eine Pressehilfe in Höhe von 174.000,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016; setzt fest, dass der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in deutscher Sprache erscheinenden Tagespresse ein Betrag in Höhe der im Ausgabenhaushalt zu diesem Zweck vorgesehenen Mittel als jährliche Pressehilfe gewährt wird.

Da das GrenzEcho als einzige Tagespresse die Bedingungen im oben genannten Dekret erfüllt, erhält es als Pressehilfe für das Jahr 2016 einen Gesamtzuschuss von

174.000,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Gewährung der Subvention erfolgt zu Lasten von OB 40 PR 14 ZW 31.32. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Tranchen von je 14.500,00 EUR.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 16. Februar 2016 liegt vor.

Das Gutachten des Haushaltsministers ist aufgrund des Erlasses zur Organisation der Haushaltskontrolle vom 20. November 2003, Artikel 5, nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016.