Sitzung vom 25. Februar 2016

Genehmigung der dritten Haushaltsanpassung des Belgischen Rundfunks 2015

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung 2015 des Belgischen Rundfunks, wie sie am 26. Januar 2016 durch den Verwaltungsrat des Belgischen Rundfunks gutgeheißen wurde.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Der Belgische Rundfunk beantragt mit dem Schreiben vom 27. Januar 2016 die Genehmigung der dritten Anpassung des Haushalts 2015.

Die Haushaltsanpassung sieht folgende Änderungen vor:

Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Provinz Lüttich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht eine jährliche feste Zuwendung der Provinz in Höhe von 80.000 Euro vor, sowie eine variable Zuwendung die einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro vorsieht.  Diese Summen werden nach Prüfung der Belegmasse ausgezahlt.

Der Ausgabenhaushalt sieht eine Verschiebung um 210.000 Euro in den Sozialabgaben vor, die durch eine Sonderzahlung in die Pensionskasse sowie Erhöhung der LSS Beiträge begründet werden. Eine Minderung der Ausgaben um 60.000 Euro wird mit der Verschiebung der Zahlung an die Familienzulagenkasse erklärt. Weitere 60.000 Euro müssen nicht aufgewendet werden, da die Mietzahlungen für den Sendemast in Amel zu hoch angesetzt wurden. 

Die Addition der eingesparten Mittel im Ausgabenhaushalt und der zusätzlichen Mittel im Einnahmenhaushalt gleichen die zusätzlichen Ausgaben aus.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Entscheidung des Verwaltungsrates hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009