Sitzung vom 18. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2016 an das ÖSHZ Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem ÖSHZ Eupen für das Mosaik-Zentrum einen Zuschuss in Höhe von 2.214.859,- EUR für das Jahr 2016 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 01. Januar 2009 findet das neue Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekretes der Jugendhilfe wurde das Mosaik-Zentrum gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Im Dezember 2015 endet der Geschäftsführungsvertrag zwischen dem ÖSHZ Eupen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Mosaik-Zentrum. Um die bisherigen Dienstleistungen auf ihren Bedarf hin zu prüfen und die daraufhin festgelegten Dienstleistungen in einem neuen Geschäftsführungsvertrag zu verankern, fanden im Laufe des Jahres 2015 Arbeitsgespräche zwischen den Vertretern des ÖSHZ, des zuständigen Ministers und Fachbereichs des Ministeriums statt. Ein neuer Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 wurde gemeinsam erarbeitet.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

die stationäre Betreuung von Jugendlichen

die ambulante Begleitung von Jugendlichen oder Familien

die Durchführung von begleiteten Besuchskontakten im Rahmen der Jugendhilfe, des Jugendschutzes und eines Zivilverfahrens

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2016 beträgt 2.214.859,- EUR. Der Gesamtzuschuss 2016 wird zu 100% in monatlichen Vorschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 184.571,- EUR für die Monate Januar bis November 2016 und auf 184.578,- EUR für den Monat Dezember 2016.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2016, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 43.21.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 16. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ für das Mosaik-Zentrum.