Sitzung vom 18. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2016 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG S.I.A. einen Zuschuss in Höhe von 116.471,- EUR für das Jahr 2016 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 01. Januar 2009 findet das neue Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekretes der Jugendhilfe wurde die VoG S.I.A. gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Im Dezember 2015 endet der Geschäftsführungsvertrag zwischen der VoG S.I.A. und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Um die bisherigen Dienstleistungen auf ihren Bedarf hin zu prüfen und die daraufhin festgelegten Dienstleistungen in einem neuen Geschäftsführungsvertrag zu verankern, fanden im Laufe des Jahres 2015 Arbeitsgespräche zwischen den Vertretern der VoG S.I.A., des zuständigen Ministers und Fachbereichs des Ministeriums statt. Ein neuer Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 wurde gemeinsam erarbeitet.

Zu den Basisaufgaben der VoG SIA gehören:

die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft,

die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2016 beträgt 116.471,- EUR. Der Gesamtzuschuss 2016 wird zu 100% in monatlichen Vorschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf  9.705,- EUR für die Monate Januar bis November 2016 und auf 9.716,- EUR für den Monat Dezember 2016. Die Mittel sind im Haushalt des Jahres 2016 Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 33.01 vorhanden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 16. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG S.I.A.