Sitzung vom 18. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. Dezember 2014 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. Dezember 2014 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 04. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime sieht in Artikel 13 die Aufsicht der anerkannten Einrichtungen durch die von der Regierung bestellten Inspektoren vor.

Gaetane Burnotte, die bisher mit den Inspektionsaufgaben befasst war, ist nicht mehr Personalmitglied des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auf Vorschlag des Fachbereichs wird Frau Burnotte deshalb durch Frau Julia Hepp, die Aktenverantwortliche in diesem Bereich ist, ersetzt.

In den Situationen, in denen spezifische pflegerische Tätigkeiten inspiziert werden, wird Frau Mireille Thomas, Krankenpflegerin und Gesundheitswissenschaftlerin, die Inspektorin Frau Hepp unterstützen.

Frau Irma Ludes-Heinen, die bisher für die administrative Inspektion zuständig war, wird durch Frau Dana Mattar ersetzt. Sie wird die Inspektorin, Frau Julia Hepp, bei der Prüfung der verwaltungstechnischen Unterlagen unterstützen. Frau Karin Cormann unterstützt Frau Julia Hepp in schwierigen Inspektionssituationen, dies nur bei Bedarf.

Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime, Artikel 13.