Sitzung vom 18. Februar 2016

Erneuerung des Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Flämischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit -Auswertung Programm der Zusammenarbeit 2013-2014-2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Neufassung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Flämischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit.

Die Regierung nimmt die Auflistung der durchgeführten Projekte der Jahre 2013, 2014 und 2015 zur Kenntnis.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung des Abkommens und der Programmauswertung an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die institutionellen Reformen in Belgien, insbesondere die Sechste Staatsreform und Artikel 139 der Verfassung, der die Übertragung gewisser regionaler Zuständigkeiten von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft ermöglicht, machen eine Aktualisierung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft/Flämischen Region über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit, das am 14. Februar 2001 in Eupen unterzeichnet wurde, erforderlich.

Zum gleichen Zeitpunkt nimmt die Regierung die Auflistung der im Rahmen des Zusammenabkommens durchgeführten Projekte der Jahr 2013 bis 2015 zur Kenntnis.

Die Unterzeichnung des neuen Zusammenarbeitsabkommens erfolgt am Mittwoch, dem 24. Februar 2016 in Brüssel.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zeichnung des überarbeiteten Zusammenarbeitsabkommens sowie die Kenntnisnahme des Arbeitsberichtes haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Flandern über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit, unterzeichnet in Eupen am 14. Februar 2001.