Sitzung vom 28. Januar 2016

Vereinbarung zwischen der FH Aachen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung

Die Regierung stimmt der Vereinbarung zwischen der FH Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) strebt eine strukturelle Zusammenarbeit mit der FH Aachen in folgenden Kooperationsfeldern an:

Die FH Aachen möchte die DG dabei unterstützen, die Qualität der Aus- und Weiterbildungsangebote für technische Lehrkräfte der Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes als auch der technischen Sekundarschulen zu steigern.

Mit fachlicher Expertise ist die FH Aachen bereit, Unternehmen aus der DG bei anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsfragen zu beraten.

Die FH Aachen beabsichtigt, für Führungskräfte aus mittelständischen Unternehmen in der DG bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote zu konzipieren und anzubieten.

Um bestehende Ausbildungen weiterzuentwickeln und neue duale Bachelorstudiengänge zu schaffen, soll eine punktuelle oder strukturelle Zusammenarbeit zwischen der FH Aachen und den technisch-beruflichen Ausbildungseinrichtungen aus der DG aufgebaut werden.

Es werden verschiedene Vorhaben angestrebt, die zu einer größeren Sichtbarkeit der FH Aachen in der DG beitragen sollen.

Die Vereinbarung dient als Basis für künftige, noch zu konkretisierende Kooperationen. Diese Kooperationen werden dann für ihre Umsetzung in Form von Verträgen (sog. Ausführungsabkommen), ggf. auch mit Drittpartnern, schriftlich vereinbart.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft