Sitzung vom 28. Januar 2016

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Tagesstätte Meyerode, VoG, Jäseberg 4 in 4770 Amel/Meyerode zur Fortsetzung des Pilotprojektes zur Tagesbeschäftigung für Menschen mit einer neurologischen Schädigung für 2016

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der Tagesstätte Meyerode, VoG einen Zuschuss zur Fortsetzung des Pilotprojektes zur Tagesbeschäftigung für Menschen mit einer neurologischen Schädigung für das Jahr 2016 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Das Pilotprojekt zur Tagesbeschäftigung ist ein Baustein in der Ausgestaltung der spezi-

fischen Dienstleistungen zugunsten von Menschen mit einer schweren neurologischen Schädigung geworden. Nach wie vor besteht aufgrund der Auswertung der ersten Pilotphase ein deutlicher Bedarf an Angeboten für Personen mit neurologischer Schädigung.

Bei der Zielgruppe handelt es sich um erwachsene Menschen ab 21 Jahren bis höchstens 65 Jahren, bei denen eine schwere neurologische Schädigung mit einer Körperbehinderung vorliegt. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit weiterbestehenden alltagsrelevanten Beeinträchtigungen der senso-motorischen, neuro-kognitiven, organisch-psychischen und sprachlichen Leistungen. Auch kennzeichnen sie sich durch eine psychophysische Minder-belastbarkeit (Erschöpfbarkeit). Alle Teilnehmer  sind, sowohl auf tagesbeschäftigende Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen angewiesen, als auch auf spezifische neuropsychologische und paramedizinische Förderprogramme, um ihre Restfähigkeiten zu erhalten bzw. gar zu erweitern.

Für die Zielgruppe kommen je nach individuellem Bedarf folgende Leistungen in Betracht:

Kooperationen mit externen Leistungsträgern zur Sicherung des Erfolges der medizinischen Rehabilitation;

weiterführende Leistungen unter Einschluss solcher zur Erreichung oder Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft;

Leistungen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben beziehungsweise der Teilhabe an Erziehung und Bildung;

sonstige, ergänzende oder besondere Leistungen und begleitende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige/Bezugspersonen.

Diese Maßnahmen verfolgen eine Aktivierungslogik. Der Nutzer wird durch die Teilnahme an alltagsbezogenen Angeboten oder die Verrichtungen von sinnvollen Tätigkeiten in Rahmen seiner Fähigkeiten aktiviert.

Individuell werden Zielsetzungen vereinbart. Sie beschreiben die geeigneten Leistungen, die zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beitragen können, sodass die Betroffenen so weit wie möglich selbstbestimmt und unabhängig von fremder Hilfe und Pflege leben können.

Für eine Teilnahme im Rahmen des Pilotprojektes müssen die Nutzer verschiedene Mindestaufnahmekriterien erfüllen, so können z.B. Menschen  mit altersbedingten und/oder fortschreitenden degenerativen Erkrankungen nicht aufgenommen werden.

Die Fortsetzung des Pilotprojektes beruht auf der positiven Zwischenauswertung des Pilotprojektes (01.12.2014-30.11.2015). Aufgrund der erforderlichen Anlaufzeit des Pilotprojektes haben die Vertragspartner vereinbart, das Projekt um ein weiteres Jahr zu verlängern, um über ausreichend Erfahrungswerte verfügen zu können. Auf dieser Grund-lage werden die Vertragspartner vor Ende des verlängerten Projektes eine Entscheidung zur zukünftigen Ausrichtung dieser Dienstleistung treffen.

In ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2015 hat die Regierung dem Vertrag zur Fortsetzung des Pilotprojektes für den Zeitraum Dezember 2015 – Dezember 2016 zugestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Tagesstätte Meyerode, VoG wird zur Fortsetzung des Pilotprojektes für den Zeitraum Dezember 2015 – Dezember 2016 ein Zuschuss in Höhe von 65.000,00 EUR gewährt, der

im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01 eingetragen ist. Der Zuschuss wird wie folgt ausgezahlt:

HH 2015: 1/13 des Zuschusses in Höhe von 5.000,00 EUR wurde über den HH 2015 ausgezahlt;

HH 2016: Der Restbetrag in Höhe von 60.000 EUR wird in 12 monatlichen Vorschüssen zu je 5.000,00 EUR für den Zeitraum Januar bis Dezember 2016 ausgezahlt.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 20. November 2015 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlagen

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104, §1;

Vertrag vom 8. Dezember 2015 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen

Gemeinschaft und der Tagesstätte Meyerode zur Fortsetzung des Pilotprojektes zur Tagesbeschäftigung für Menschen mit einer neurologischen Schädigung für den Zeitraum Dezember 2015 – Dezember 2016