Sitzung vom 28. Januar 2016

Erneuerung des Zusammenarbeitsabkommen zum Beschäftigungshaus in Kelmis

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem erneuerten Zusammenarbeitsabkommen für das Jahr 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinde Kelmis, dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Kelmis, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens, der Dienststelle für Personen mit Behinderung und der Lokalen Beschäftigungsagentur Kelmis-Lontzen zur Schaffung eines Beschäftigungshauses in Kelmis zu.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit 13.9% (Jahresschnitt 2014) verzeichnet die Gemeinde Kelmis die höchste Arbeitslosenrate in der DG. Um die rund 589 Arbeitssuchenden der Gemeinde besser begleiten zu können, hat die Regierung zusammen mit der Gemeinde Kelmis, dem Arbeitsamt, dem ÖSHZ Kelmis und der Lokalen Beschäftigungsagentur Kelmis-Lontzen im Frühjahr 2008 ein Beschäftigungshaus mit dem Namen „Treffpunkt Job Kelmis“ eröffnet.

In diesem vormittags geöffneten Beschäftigungshaus wurden in 2013 rund 2500 Kontakte verzeichnet. Neben den Dienstleistungen des Arbeitsamtes bietet auch die Lokale Beschäftigungsagentur Kelmis-Lontzen ihre Dienste dort an.

Das Beschäftigungshaus wird von allen Partnern positiv gewertet.

Um jenen Drehtüreneffekt einzudämmen, der Arbeitsuchende von einer Einrichtung in die nächste und wieder zurück befördert, wurde im Rahmen des REK-II, das Pilotprojekt „Vermittlung wie aus einer Hand“ im Treffpunkt-Job Kelmis initiiert. Die Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes, des ÖSHZ und der Dienststelle für Personen mit Behinderung möchten Menschen in passende Beschäftigung und Ausbildung bringen. Sie arbeiten jedoch mit unterschiedlichen Systemen, mit jeweils eigenen Grundsätzen, Grundlagen und Instrumenten. Ziel dieses Pilotprojektes ist zu erörtern, wo und wie im Rahmen der tagtäglichen Arbeit eine engere Zusammenarbeit sinnvoll ist. Das Pilotprojekt ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach Abschluss der Pilotphase übermittelt die Gruppe der Regierung einen Ergebnisbericht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Arbeitsamt erhält für die Funktionskosten des Beschäftigungshauses einen jährlichen Zuschuss von maximal 12.000 Euro. Die Mittel sind im OP 30 PR 23 ZW 33.04 „Subventionen im Rahmen der Kompetenz Beschäftigung und der Sozialökonomie“ vorgesehen.

Zudem hat das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Beschäftigungshaus eine BVA-Kraft in der Kategorie C erhalten (Regierungsbeschluss vom 23. Juni 2011).

Zusätzlich stellt die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Treffpunkt Job Kelmis jährlich 1500 Euro für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Die Mittel sind ebenfalls im OP 30 PR 23 ZW 33.04 „Subventionen im Rahmen der Kompetenz Beschäftigung und der Sozialökonomie“ vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Keine.