Sitzung vom 28. Januar 2016

Geschäftsführungsvertrag 2015-2019 mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2015-2019 mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird beauftragt, dem Parlament den Geschäftsführungsvertrag zur Genehmigung vorzulegen.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 erfolgt die Durchführung der Aufgaben des Arbeitsamtes gemäß einem Geschäftsführungsvertrag, der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt vereinbart wird.

Der Geschäftsführungsvertrag wird für den Zeitraum einer Legislaturperiode abgeschlossen. Der Geschäftsführungsvertrag muss dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor seiner Unterzeichnung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Der Geschäftsführungsvertrag beinhaltet:

die Angaben über die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel;

die Angaben des Arbeitsamtes zu den quantitativen und qualitativen Zielen, zu den Fristen und zu den erforderlichen Mitteln für die Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Der Geschäftsführungsvertrag muss von den anwesenden Mitgliedern des Verwaltungsrates einstimmig verabschiedet werden. Wenn bei einer ersten Abstimmung im Verwaltungsrat keine Einstimmigkeit zustande kommt, wird der Beschluss auf einer darauf folgenden Sitzung, die wenigstens dreißig Tage und höchstens sechzig Tage nach der ersten Abstimmung stattfindet, mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Geschäftsführungsvertrag wird durch Regierungserlass gutgeheißen und tritt an einem darin festgelegten Datum in Kraft.

Der vorliegende Geschäftsführungsvertrag definiert die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem Arbeitsamt und legt die Verpflichtungen der beiden Vertragspartner fest.

Insbesondere beschreibt dieser Vertrag:

die allgemeinen beschäftigungspolitischen Absichten der Regierung und die damit einhergehende strategische Ausrichtung der Tätigkeiten des Arbeitsamtes bis 2019,

die Aufgaben des Arbeitsamtes bis 2019 mit den entsprechenden Zielen und Umsetzungsindikatoren,

die von der Regierung dem Arbeitsamt zur Verfügung gestellten Finanzmittel,

die Bewertung des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages.

Auf Grundlage des Dekretes vom 17. Januar 2000 zur Schaffung des Arbeitsamtes und unter Berücksichtigung des beschäftigungspolitischen Rahmens sowie der aktuellen Arbeitsmarktsituation werden im vorliegenden Entwurf des Geschäftsführungsvertrages drei Leistungen für die Geschäftsperiode 2015-2019 identifiziert.

Leistungsbeschreibung 1: Die Basisaufgaben des ADG

Der erste Punkt beschreibt die dekretalen Aufgaben sowie die Dienstleistungen der verschiedenen Fachbereiche des Arbeitsamtes.

Die Aufgaben des Arbeitsamtes sind im Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 17. Januar 2000 festgeschrieben.

Die Fachbereiche Betreuung und Vermittlung gewährleisten einerseits die Eintragung und die Betreuung von Arbeitsuchenden und andererseits die Stellenvermittlung und die Arbeitgeberberatung.

Der Fachbereich Qualifizierung bietet Arbeitsuchenden und Beschäftigten Umschulungen und Weiterbildungen an, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Der Fachbereich Berufsorientierung bietet Dienstleistungen rund um das Thema der

Berufswahl und beruflichen (Neu)Orientierung an, sowohl für Jugendliche als auch für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer.

Der Fachbereich Interner Service kümmert sich um die internen Belange des ADG.

Die Aufgaben der Fachbereiche werden im Geschäftsführungsvertrag konkretisiert. In jeder Aufgabe werden die Dienstleistungen, die Wirkungsindikatoren und die Ziele bzw. die Zielwerte festgehalten.

Leistungsbeschreibung 2: Neue Zuständigkeiten im Zuge der sechsten Staatsreform

Seit dem 1. Januar 2016 ist die DG für eine Reihe von Befugnissen im Beschäftigungsbereich zuständig. Diese Zuständigkeiten wurden im Rahmen der sechsten Staatsreform an die Regionen und anschließend von der Wallonischen Region an die DG übertragen.

Das Arbeitsamt ist ein wichtiger Akteur in der Beschäftigungspolitik. Neben der Mitgestaltung der neuen Zuständigkeiten wird das Arbeitsamt eine Reihe der Zuständigkeiten eigenständig umsetzen.

Diese neuen Zuständigkeiten sind vereinfacht in fünf Kategorien gliederbar:

Instrumente zur Förderung von Beschäftigung (zielgruppengebundene Arbeitgebervorteile, diverse Prämien, die lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA) und Programmen wie Aktiva, SINE, BüP oder Art.60§7);

Instrumente zur Förderung der Aus- und Weiterbildung (Freistellungsregeln für Arbeitsuchende in Ausbildung);

Die Kontrolle derVerfügbarkeit der Arbeitsuchenden;

Die Befugnis der Sozialökonomie;

Kleinere juristische Zuständigkeiten, in Ergänzung zu bereits vorhandenen Zuständigkeiten.

Leistungsbeschreibung 3: Besondere Projekte

Diese besonderen Projekte werden während der Geschäftsperiode 2015-2019 neu entwickelt bzw. umgesetzt. Hierbei handelt es sich um Projekte in den einzelnen Fachbereichen, fachbereichsübergreifende Projekte, ESF-Projekte und das REK II – Projekt: Beschäftigung steigern, Fachkräfte sichern.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt nur dann, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.

Den Projekten werden jeweils Wirkungsindikatoren zugewiesen, die im Anschluss an die Aufbauphase evaluiert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung verpflichtet sich, dem Arbeitsamt zur Verwirklichung seiner Mission und seiner Aufgaben die jährlichen folgenden Dotationen zur Verfügung zu stellen:

 

2015

2016

2017

2018

2019

  1. Gewöhnliche Dotation:

 

 

 

 

 

Bisherige Zuständigkeiten

4.534.000 €

4.590.700 €

4.648.100 €

4.706.200 €

4.765.000 €

Sozialökonomieberater

61.340 €

61.340 €

62.107 €

62.883 €

Nationaler Begleitplan für Arbeitsuchende

365.627 €

365.960 €

370.535 €

375.167 €

379.857 €

  1. Zusatzdotation:

 

 

 

 

 

Sechste Staatsreform:

Neues Personal 10 VZÄ

 

555.000€

 

561.938 €

  1.  

576.074 €

3.   Kapitaldotation:

265.000 €

265.000 €

265.000 €

265.000 €

265.000 €

4.   Krisenmaßnahmen:

 

 

 

 

 

Jobcoach und Prämien

130.000 €

130.000 €

130.000 €

130.000 €

130.000 €

5.  Treffpunkt Job Kelmis

8.000 €

12.000 €

12.000 €

12.000 €

12.000 €

TOTAL

5.363.967€

5.980.000€

6.049.680€

6.120.212€

6.191.600€

 

Mit Ausnahme der Kapitaldotation ist für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 eine Indexierung von 1,25% vorgesehen.

Die Regierung kann auf der Grundlage der reellen Gehaltskosten der im Zuge der sechsten Staatsreform eingestellten bzw. vom LfA-ONEM übernommen Personen und insofern das Gesamtpersonalvolumen nicht überschritten wurde, zusätzliche Mittel für die Sonderdotation „2. Neues Personal“ gewähren.

Die Regierung garantiert darüber hinaus die Finanzierung der dekretal verankerten Aufgaben. Zusätzliche Mittel können auf Grundlage anderer Vereinbarungen oder Rechtsgrundlagen gewährt werden.

Die DG erhält von der Wallonischen Region Mittel zur Auszahlung der neuen LfA-ONEM-Prämien und der Outplacement-Rückzahlungen. Ab dem Zeitpunkt der operationellen Übernahme der Auszahlungen durch das Arbeitsamt stellt die Regierung diese Mittel zur Verfügung.

4. Gutachten:

Es wurde ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft