Sitzung vom 28. Januar 2016
Genehmigung der vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten Nr. 1371-1497.
Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Dieser muss laut Artikel 7 die erarbeitete Terminologie der Regierung spätestens alle sechs Monate zur Genehmigung vorlegen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Das Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie sowie der entsprechende Ausführungserlass.