Sitzung vom 28. Januar 2016

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen für Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles sowie Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles mit besonderer künstlerischer Auszeichnung für Auftritte mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (155.000,00 EURO)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles sowie den Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles mit besonderer künstlerischer Auszeichnung Zuschüsse in Höhe von 155.000,00 EUR für das Jahr 2016 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zwecks Bezuschussung der Auftritte von Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles (ca. 166 Veranstaltungen im Jahr) sowie der Amateurkunstvereinigungen und Kammermusikensembles mit besonderer künstlerischer Auszeichnung (ca. 35 Veranstaltungen im Jahr) wird der Globalbetrag festgelegt, um einen schnelleren Ablauf der Akten zu gewährleisten.

Die beiliegende Berechnungsgrundlage zeigt den voraussichtlichen Bedarf 2016 an Zuschüssen für Auftritte mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Grundlage der theoretischen Anrechte aller eingestuften Amateurkunstvereinigungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt zu Lasten von OB 40, Pr 13, Zw 33.28.

Der Gesamtbetrag der Zuweisung beträgt sowie für die Verpflichtungsermächtigungen als auch für die Ausgabeermächtigungen 275.000,00 EUR. Nach Genehmigung der vorliegenden Beschlussakte beläuft sich der Saldo der Zuweisung auf 120.000,00 EUR    .

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom  11. Januar 2016 liegt vor.

Gemäß Artikel 28 in Verbindung mit Artikel 25 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Gutachten des Haushaltsministers nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachigen Gemeinschaft so wie es abgeändert wurde.

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft so wie es abgeändert wurde.

Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18.03.2014 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.