Aufgaben & Arbeitsweise des DG-Parlaments
Aufgaben
Blick in den Plenarsaal des DG-Parlaments
Das DG-Parlament übt alle traditionellen Funktionen eines Parlaments aus. Neben der gesetzgebenden Tätigkeit, also der Ausarbeitung von Dekreten, wählt es die aus vier Ministern bestehende Regierung und kontrolliert deren Arbeit. Es entsendet einen seiner Parlamentarier als Gemeinschaftssenator in den Senat nach Brüssel.
Seine Kontrollfunktion von Regierung und Ministerium nimmt das DG-Parlament im wesentlichen über Aktuelle Fragen und Interpellationen in den Plenarsitzungen sowie über schriftliche Anfragen wahr, die zusammen mit den Antworten des zuständigen Ministers als offizielles Dokument veröffentlicht werden.
Der Haushalt und die Rechnungslegung werden ebenfalls per Dekret verabschiedet. Darüber hinaus können im DG-Parlament alle Themen, die eine aktuelle oder grundsätzliche Bedeutung für die Deutschsprachige Gemeinschaft haben, zur Sprache kommen, auch dann, wenn das DG-Parlament nicht unmittelbar entscheidungsbefugt ist.
Arbeitsweise
Das DG-Parlament verabschiedet seine Dekrete, Stellungnahmen und Gutachten in der Plenarsitzung (Vollversammlung). Vorbereitet werden diese Entscheidungen in den Ausschüssen, in die jede Fraktion ihre Vertreter entsendet.
Die Planung und Organisation der Parlamentsarbeit findet im Präsidium unter dem Vorsitz des Präsidenten statt. Der Präsident leitet auch die Plenarsitzungen und vertritt das DG-Parlament nach außen. Die Geschäftsordnung, die sich das DG-Parlament gegeben hat, bildet die Grundlage für die Durchführung der Parlamentsarbeit.
Wie entsteht ein Dekret ?
