Politisches Glossar

In den Medien tauchen immer wieder Begriffe aus dem politischen Bereich auf, die nicht für jeden verständlich sind. Die folgende Liste soll helfen, einen leichteren Zugang zur Fülle der wichtigsten Stichpunkte zu erhalten.

Parlament

Andere Bezeichnung für Link intern PDG.

Parlamentspräsident

Der Vorsitzende des Link intern Präsidiums des Link intern Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in dem die Planung und Organisation der Parlamentsarbeit stattfindet. Der Parlamentspräsident vertritt den Rat auch nach außen.

PDG

Parlament der Deutschschprachigen Gemeinschaft, setzt sich aus 25 direkt gewählten Mitglieder zusammen, die dieser Aufgabe nebenberuflich nachgehen.

Er ist das Parlament, also die gesetzgebende Gewalt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Seine Beschlüsse mit Gesetzeskraft heißen Link intern Dekrete. Das PDG verabschiedet seine Dekrete, Stellungnahmen und Gutachten in Sitzungen des Link intern Plenums.

RdK

Rat der deutschen Kulturgemeinschaft, Rechtsvorgänger des Link intern Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Regierung

Die Regierung ist die ausführende Gewalt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In Anwendung oder Ausführung der Dekrete des Link intern Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet sie Erlasse, trifft alle notwendigen Einzelentscheidungen und führt die tagtägliche Politik der Gemeinschaft.

Die Regierung unter Führung des Ministerpräsidenten besteht aus drei bis maximal fünf Ministern, die vom DG-Parlament im Prinzip für fünf Jahre gewählt werden, ihm aber nicht angehören dürfen. In ihrer Arbeit werden sie jeweils durch einen Beraterstab, Link intern Kabinett genannt, unterstützt.

Regionalregierung

Regierung der Link intern Wallonischen Region.

Senat

Bildet gemeinsam mit der Link intern Kammer das föderale Link intern Parlament, umfasst neben direkt gewählten Mitgliedern auch kooptierte Senatoren und Link intern Gemeinschaftssenatoren.

Verwaltung

Veraltete Bezeichnung für Link intern Ministerium.

Wallonische Region

Die Region befasst sich stark vereinfacht ausgedrückt vor allem mit wirtschaftlichen Fragen. Derzeit umfassen die Zuständigkeiten der Wallonischen Region folgende Sachbereiche:

  • Landwirtschaft und ländliche Erneuerung,
  • Raumordnung und Städtebau,
  • Wirtschaft und Außenhandel,
  • Beschäftigung und Berufsausbildung,
  • Umwelt,
  • Wasser und Erhalt der Natur,
  • Wohnungswesen,
  • Gebietskörperschaften,
  • bezuschusste Arbeiten und Sportinfrastrukturen,
  • wissenschaftliche Forschung, neue Technologien und Energie,
  • internationale Beziehungen,
  • Gesundheit und Soziales,
  • Tourismus und Kulturerbe,
  • Regionale Transporte,
  • Mobilität und öffentliche Arbeiten.
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