Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region in Berlin

Botschaft-Vertretung-DG-Berlin

Die „Vertretung“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Berlin basiert auf einer engen Zusammenarbeit mit der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel und ist die einzige Auslandsvertretung. Der offizielle Name lautet „Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region".

Warum eine Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Berlin?

Deutschland ist eines der wichtigsten Partnerländer der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Förderung der Zusammenarbeit und der Beziehungen mit den bundesstaatlichen, regionalen und kommunalen Institutionen, mit politischen und wirtschaftlichen Verbänden in Deutschland sind bedeutende Faktoren für die Umsetzung der strategischen Ziele der Außenbeziehungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Vier große Ziele wurden  in der Gemeinschaftspolitischen Erklärung vom 16. September 2014 festgelegt: 

  1. die Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien und im europäischen Ausland;
  2. durch Kooperation mit anderen Körperschaften ein vollständiges Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung der Gemeinschaft zu gewährleisten;
  3. durch Erfahrungsaustausch und Good-Practice-Beispiele die Qualität der Dienstleistungen zu erhöhen;
  4. durch die Nutzung europäischer Förderprogramme die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten erweitern.

Publikation „Lettre aus Berlin“

Um über die Tätigkeit der gemeinsamen Vertretung und die Netzwerkarbeit in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu informieren, veröffentlicht die Vertretung einmal jährlich den „Lettre aus Berlin“. Die Publikation aus dem vergangenen Jahr finden Sie im Downloadbereich.

Warum eine gemeinsame Vertretung?

Die Delegation  basiert auf einer Vereinbarung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie, die am 3. Juli 2008 von den amtierenden Ministerpräsidenten auf Grundlage der bilateralen Kooperationsabkommen vom 12. April 1995 und vom 26. November 1998 besiegelt wurde.  

Die vier Personalmitglieder - ein Leiter, zwei Referentinnen und eine Assistentin - werden zur Hälfte von der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Hälfte von der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie beschäftigt. 

Die Funktionskosten der „Vertretung“ werden anteilsmäßig zu 51% von der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zu 49% von der Föderation Wallonie-Brüssel  und der Wallonie über  die paragemeinschaftliche Einrichtung  „Wallonie-Bruxelles international“ (WBI) getragen.