Europäischer Sozialfonds 2007-2013 in der DG:
Informationen zum Einreichen von Projekten
Projektanträge im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2007-2013 können beim ESF-Koordinationsbüro im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden. Nähere Informationen findet man auch im Leitfaden für Antragssteller.
Ziel des ESF in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Förderung von Maßnahmen, die den Einstieg oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Des Weiteren unterstützt der ESF Maßnahmen, die bereits Beschäftigten helfen, ihre berufliche Situation abzusichern bzw. zu verbessern. Flankierende Initiativen, wie z.B. Antizipation des Arbeitsmarktes, Aufbau von Netzwerken und Systemen können ebenfalls gefördert werden.
Dazu sieht das Operationelle Programm der DG 4 thematische Schwerpunkte vor:
- Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Arbeiternehmer/innen und der Unternehmen
- Investition in eine aktive Arbeitsmarktpolitik
- Förderung der sozialen Integration
- Strukturelle Maßnahmen
Das Antragsformular besteht aus einem Hauptteil und 15 Formblättern und ist sowohl elektronisch als auch in Papierform beim ESF-Koordinationsbüro einzureichen.
Allgemeine Fristen:
Für Projekte, die ab Juli beginnen: jeweils vor dem 1. April
Für Projekte, die ab Januar beginnen: jeweils vor dem 1. Oktober
Spezifischer Aufruf für neue ESF-Projekte ab 2010:
Für Projekte, die ab 2010 starten, gilt ein besonderer Projektaufruf im Rahmen von 5 vorrangigen Handlungsfeldern.
Hierfür gilt die Einreichungsfrist vom 31. Juli 2009.
Nähere Informationen zu diesem Projektaufruf finden Sie bei:
Ministerium der DG
Europäischer Sozialfonds
Wilfried Heyen
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Belgien
Tel.: +32 (0)87 789 621
Fax: +32 (0)87 596 410
wilfried.heyen@dgov.be
ESF-Formulare