Patientenrechte und Patientenverfügung
Seit Oktober 2002 hat Belgien ein Gesetz, das die Rechte der Patienten festlegt. Das Gesetz regelt die Informationsrechte der Patienten und verpflichtet die Krankenhäuser, Beschwerdestellen einzurichten.
Das Verfahren der vorläufigen Verwaltung
Sie fühlen sich nicht mehr in der Lage, Ihre finanziellen oder administrativen Angelegenheiten (Kontakte mit Behörden, Steuererklärung, Versicherungsfragen, Kaufverträge...) selbst zu tätigen? In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine "vorläufige Verwaltung" durch eine Vertrauensperson zu beantragen.
Palliativpflege: Leben bis zuletzt
Menschen, die unheilbar erkrankt sind, die letzten Wochen und Monate zu erleichtern, ist das Ziel der Palliativpflege. Mehr über die Möglichkeiten der Palliativpflege in der DG erfahren Sie hier.
Sterbehilfe
Die Sterbehilfe (Euthanasie) wird in Belgien seit Mai 2002 nicht mehr bestraft, wenn sie unter genau festgelegten Bedingungen vorgenommen wurde.