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Das „Begleitete Wohnen“ richtet sich an Personen, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt noch nicht fähig sind, alleine zu wohnen. Primär ist das Begleitete Wohnen also entstanden als Übergangslösung zwischen dem stationären Aufenthalt und der Rückkehr in ein eigenständiges Leben.
Das "Begleitete Wohnen" besteht aus alters- und geschlechtsgemischten Wohngemeinschaften von bis zu 5 Personen, die von einem Betreuer (Psychologe, Erzieher oder Sozialarbeiter) begleitet werden. Dieser Betreuer ist zumeist während 4 Stunden täglich (außer am Wochenende) im Haus anwesend.
Um in einer Einrichtung des begleiteten Wohnens zurecht zu kommen, müssen die Patienten also über gewisse Fähigkeiten zum eigenständigen Leben verfügen, andererseits sind sie aber durch das Wohnen in einer Gemeinschaft nicht vollständig auf sich allein gestellt.
Aufgenommen werden Patienten ab 18 Jahren.
Im Begleiteten Wohnen wird Gemeinschaft gelebt, eine gesicherte Privatsphäre ist aber gegeben. Es geht darum, den Alltag mit Hilfe pädagogischer Angebote strukturieren zu lernen. Ferner gibt es Einzelgespräche mit dem Betreuer / der Betreuerin. Auch wird eine Begleitung in der Freizeitgestaltung und eine Hilfe bei der Suche einer beruflichen Tätigkeit angeboten.
Zurzeit gibt es 4 Plätze in St. Vith und insgesamt 14 Plätze in Eupen.
Der Bewohner zahlt in der Regel Miet- und Wohngeld. Auch hier wird der therapeutische und begleitende Rahmen durch den belgischen Staat finanziert.