Ergänzungen des Dekretes zur Förderung der Jugendarbeit

Am 25. Februar 2013 wurde das Programmdekret 2013 verabschiedet

Unter Artikel 31 und 32 des Programmdekretes 2013 sind die Zusätze für die Förderung der Jugendarbeit zu finden. Diese betreffen die Mitgliederlisten sowie die Jugendlager.

Mitgliederlisten der Jugendorganisationen
Zwar sah das Dekret vom 06.12.2011 das Einreichen von Mitgliederlisten vor, jedoch wurde bislang nicht präzisiert welches Datum für den Mitgliederstand berücksichtigt wird. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Förderung in einer anderen Zuschusskategorie.

Es wurde beschlossen den Mitgliederstand vom 31. Dezember des Vorjahres zu berücksichtigen, da oft noch nach Beginn der Aktivitäten im September Einschreibungen bis zum Jahresende erfolgen.

Um das in Artikel 22 der Verfassung vorgesehene Recht auf Datenschutz einzuhalten, wurde ebenfalls festgehalten, dass diese Mitgliederliste in verschlüsselter Form vorgelegt wird. Diese Verschlüsselung soll erlauben, dass einerseits die Identität der betroffenen jungen Menschen unbekannt bleibt, aber andererseits die Förderkriterien überprüft werden können.

Jugendlager
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Jugendlager ab 2013 Übernachtungen vorsehen und an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

Das Kriterium „fünf aufeinanderfolgende Tage“ entspricht zudem der gesetzlichen Auflage, damit Erziehungsberechtigte von Kindern unter 12 Jahren die Möglichkeit haben die Kosten der Jugendlager steuerlich abzusetzen.

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit

Inhaltlich wurde das Jugenddekret vom 6. Dezember 2011 nicht verändert. Ziel ist weiterhin die Förderung der individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Sie erwerben Fähigkeiten wie z.B. Selbstständigkeit, Verantwortung, Teamfähigkeit, Konfliktkompetenz und Selbstvertrauen – wesentliche Grundlagen für das aktive und kritische Leben in der Gesellschaft. Das Dekret legt deshalb einen Schwerpunkt auf die Anerkennung von nicht formalen Kenntnissen der Jugendlichen, die sie durch Engagement in der Gesellschaft und insbesondere in der Jugendarbeit erwerben können.

Die Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben sich aktiv in ihrem Lebensumfeld und der Gesellschaft einzubringen. Die Rolle der Jugendarbeiter und der Jugendleiter ist dabei die Unterstützung von Beteiligungsmöglichkeiten und Erfolgserfahrungen Jugendlicher, die durch Wertschätzung und Hilfestellung zu Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten führen.

Zudem setzt die Jugendpolitik der DG einen Schwerpunkt auf die Entwicklung einer Jugendarbeit, die anhand sozialräumlicher Konzeptentwicklung gestaltet wird: dies bedeutet, dass die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie auf Bedarfe und Anforderungen an die Jugendarbeit analysiert werden. Eine sozialräumliche Jugendarbeit geht somit weit über die klassische “Betreuungsfunktion”.

Das Programmdekret, das Dekret vom 06.12.2011 zur Förderung der Jugendarbeit sowie der entsprechende Ausführungserlass vom 15. März 2012 finden Sie im Downloadbereich.