INTERREG IV-A in der Euregio Maas-Rhein
Die Deutschsprachige Gemeinschaft arbeitet schon viele Jahre erfogreich mit ihren Nachbarn über die Grenzen hinweg zusammen. Die Euregio Maas-Rhein wurde im Jahr 1976 als Arbeitsgemeinschaft gegründet und ist einer der ältesten grenzüberschreitenden Kooperationsverbände. Im Jahr 1991 wurde diese Arbeitsgemeinschaft in die Rechtsform einer Stichting nach niederländischem Recht umgewandelt.
Mitglieder dieser Stichting sind:
§ der Süden der Provinz Limburg (Niederlande)
§ die Provinz Limburg (Belgien)
§ die Provinz Lüttich (Belgien)
§ die Regio Aachen e. V . (Deutschland)
§ die Deutschsprachige Gemeinschaft (Belgien)
Die Stichting hat seit Januar 2008 ihren Sitz in der Gospertstrasse 42 in Eupen.
Grenzüberschreitende EU-Förderung
Dank der INTERREG-Zuschüsse der Europäischen Union, wurde seit 1991 eine Vielzahl grenzüberschreitender Projekte im Fördergebiet der Euregio Maas-Rhein verwirklicht. Diese Projekte haben zu einer nachhaltigen Verstärkung der sozio-wirtschaftlichen und sozio-kulturellen Strukturen der Euregio Maas-Rhein geführt, und dadurch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Um für eine Förderung über INTERREG in Frage zu kommen, müssen sich mindestens zwei Partner aus zwei Mitgliedstaaten der Euregio zusammenfinden, ihr Projekt muss einer Reihe formaler Kriterien genügen und einen eindeutigen grenzüberschreitenden Mehrwert aufweisen. Die INTERREG-Zuschüsse stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und decken maximal 50% der Projektkosten, der andere Teil muss durch andere Quellen mitfinanziert werden.
Das Programm verfügt für den Zeitraum 2007-2013 über ein Budget von 72,04 Millionen Euro EFRE. Mit einer Finanzierung von 50% der Projektkosten, können insgesamt Projekte für ein Gesamtvolumen von 144,08 Millionen Euro finanziert werden.
Das Fördergebiet
Die Euregio Maas-Rhein besteht aus fünf Regionen aus drei Mitgliedstaaten. Das Fördergebiet des INTERREG-Programms weicht leicht von dem Gebiet der Mitglieder der Stichting Euregio Maas-Rhein ab und beteiligt auch mehr Partner:
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dem südlichen Teil der Provinz Limburg (NL)
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der Regio Aachen (D) – ein Verband aus der kreisfreien Stadt Aachen, dem Kreis Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Heinsberg.
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der Provinz Limburg (B)
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der Provinz Lüttich (B)
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der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (B).
Das gesamte Gebiet, das die Euregio Maas-Rhein bildet, kommt für das INTERREG IV-A Programm in Betracht. Um die grenzüberschreitende Wissensinfrastruktur innerhalb der Euregio Maas-Rhein weiter zu verstärken, werden Midden-Limburg (NL), das Arrondissement Hasselt (B) sowie ein Teil von Rheinland-Pfalz (D), bestehend aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und dem Kreis Vulkaneifel, als vollförderfähiges Gebiet gezählt. Die Arrondissements Leuven (B) und Zuidoost Nord-Brabant (NL) werden als angrenzende Gebiete bezeichnet, die nur in beschränktem Maße am Programm teilnehmen können. Huy-Waremme ist Teil der Euregio, aber nicht direkt an der Grenze gelegen. In Leuven und Zuidoost Nord-Brabant sind besondere Wissenseinrichtungen und Betriebe angesiedelt, die einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung von Innovation und Wirtschaft innerhalb der Euregio liefern können und deshalb seit 2007 ebenfalls Partner in INTERREG-Projekten in der Euregio Maas-Rhein sein können.
Drei Prioritäten für die Förderung
Das Operationelle Programm des INTERREG-IV-A Programms der Euregio Maas-Rhein konzentriert sich auf drei Prioritäten:
1. Verstärkung der Wirtschaftsstruktur, Wissensförderung, Innovation und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen.
Ziel dieser Priorität ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsposition der Euregio Maas-Rhein durch die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissensinstituten und Unternehmen, die Verstärkung des touristischen Sektors und durch die Unterstützung der Entwicklung des Arbeitsmarktes.
2. Natur und Umwelt, Energien, natürliche Ressourcen und Mobilität
Drei prinzipielle Ziele passen zu dieser Priorität: Natur- und Landschaftsschutz, die Förderung von nachhaltigen Mobilitätsformen und die Produktion sowie die Förderung von nachhaltigen Eniergiequellen.
3. Lebensqualität
Themen wie die Verbesserung des Gesundheitswesens durch die Entwicklung von grenzüberschreitenden Diensten, die Förderung der kulturellen Vielfalt, die Verbesserung der Lebensqualität sowie eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit gehören dieser Priorität an.
Finanzierung von Projekten
Um ein grenzüberschreitendes Projekt über das INTERREG-Programm der Euregio Maas-Rhein fördern zu können, muss zunächst eine dreisprachige Projektskizze eingereicht werden. Zur Projektberatung stehen den Trägern in jeder Partnerregion INTERREG-Manager zur Verfügung. Von der Projektidee, über die Antragstellung bis zur Durchführung sind diese Mitarbeiter die richtigen Ansprechpartner für Fragen zum Förderprogramm. Die Projektskizze wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch ein beratendes Gremium begutachtet: dem INTERREG-Begleitausschuss der DG. Vertreter aller Gemeinden, Wirtschafts- und Sozialakteure sowie Vertreter der Fachabteilungen des Ministeriums und der Kabinette der Regierung sind darin vertreten. Auf euregionaler Ebene findet ebenfalls eine Beratung der Projektskizzen statt. Diese mündet entweder in einem positiven Signal (GO), mit der Möglichkeit für den Projektträger einen Antrag auszuarbeiten, oder mit einem negativen Signal (No Go) mit Verbesserungsvorschlägen zur Überarbeitung der Skizze.
Die Entscheidung über die Genehmigung der Projekte wird vom Begleitausschuss des Programms getroffen. Darin sind alle Partnerregionen, darunter auch die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten.
Termine
Nächster Termin zum Einreichen von Projektskizzen ist der 18. April 2011. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit den INTERREG-Managern ist unbedingt erforderlich. Antragsunterlagen und nützliche Informationen sind ebenfalls dort erhältlich.