Wofür ist der Föderalstaat heute zuständig?
Zahlreiche wichtige Befugnisse, die früher vom Zentralstaat ausgeübt wurden, sind den Gemeinschaften und Regionen im Laufe der Föderalisierung Belgiens übertragen worden.
Im Wesentlichen bleiben folgende wichtigen Angelegenheiten in der Zuständigkeit des Föderalstaats:
- das Kommunikationswesen (Postwesen, Telekommunikation...)
- die Landesverteidigung
- die Soziale Sicherheit
- das Justizwesen
- der Sprachengebrauch im Gerichtswesen und in der Föderalverwaltung sowie in Brüssel und den Gemeinden mit sprachlichem Sonderstatus („Fazilitätengemeinden“, u.a. die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets)
- die Anerkennung der Religionsgemeinschaften und der laizistischen Organisationen
- das bürgerliche Recht
- die Gesetzgebung über die Staatsbürgerschaft
- die Gesetzgebung über den Zivilstand
- die Ausländerpolitik (Einreise, Aufenthalt und Einrichtungen für Ausländer)
- nationale und internationale Forschungsnetze, föderale wissenschaftliche Einrichtungen sowie die Forschungspolitik in föderalen Angelegenheiten
- die Außenpolitik
- die Grundgesetzgebung und die Finanzierung der Inneren Sicherheit
Der Föderalstaat ist weiterhin zuständig für bestimmte Angelegenheiten in den Politikbereichen, die weitgehend den Gemeinschaften übertragen wurden:
- Sozialhilfe: ein Teil der Grundgesetzgebung über die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) und die Gewährung des Lebenslohns (früher Minimex), die Behindertenzulagen, das Mindesteinkommen für ältere Menschen, Aspekte der Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche
- Gesundheitsangelegenheiten: nationale Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, die Grundgesetzgebung und verschiedene Anwendungsnormen für Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime...)
- Kulturangelegenheiten: die föderalen Kultureinrichtungen
- Unterrichtswesen: die Festlegung der Schulpflichtdauer, die Festlegung der Minimalbedingungen für die Ausstellung der Schuldiplome und die Festlegung der Pensionen der Lehrkräfte
Der Föderalstaat ist außerdem zuständig für bestimmte Angelegenheiten in den Politikbereichen, die weitgehend den Regionen übertragen wurden:
- eine Reihe von Regeln, die sich auf die Wirtschaftspolitik beziehen: allgemeine Regeln für öffentliche Ausschreibungen, Verbraucherschutzregeln, Kontrolle der Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften, die Einkommenspolitik, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Zugangsbedingungen für die Ausübung bestimmter Berufe, Urheberrecht usw.
- die Teile der Beschäftigungspolitik, für die Steuer- oder Sozialsicherheitsmaßnahmen notwendig sind
- die föderalen Aspekte der Energiepolitik
- die öffentlichen Transportunternehmen: Eisenbahn, BIAC, Belgocontrol.