Es handelt sich um das Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung, kurz EKE, auf Französisch „BIM“-Statut, Bénéficiaire de l'Intervention Majorée. Dieses wird auf zwei verschiedene Arten vergeben:
Begünstigter des BIM ist einerseits ohne Einkommensüberprüfung, wer:
- Das Eingliederungseinkommen ununterbrochen während mindestens drei Monaten bezieht;
- Die Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen bezieht;
- Die Beihilfe für eine Person mit einer Behinderung bezieht;
- Ein Kind mit einer Behinderung von mindestens 66% ist;
- Ausländischer unbegleiteter Minderjähriger ist;
- Vollwaise ist.
Andererseits ist Begünstigter der EKE auch derjenige, dessen Einkommen einen gewissen Grenzbetrag nicht überschreitet.
Die Begünstigten des BIM ohne Einkommensprüfung erhalten dieses Statut aufgrund anderer Rechte oder Anerkennungen. In diesem Zusammenhang ist dieses Statut also ein sogenanntes „abgeleitetes Recht“.
Die Krankenkassen sind also diejenigen, die dieses BIM Statut vergeben.