Comenius (Schulbildung)

Ausschnitt aus einer Comenius-Broschüre
Mit der Aktion COMENIUS wird die europäische Zusammenarbeit von Schulen und den in ihnen tätigen Menschen gefördert. COMENIUS verfolgt das Ziel, die Qualität der Schulbildung zu verbessern und ihre europäische Dimension zu stärken, insbesondere durch die Förderung der europäischen Zusammenarbeit zwischen Schulen und der beruflichen Aus- und Fortbildung des Schulpersonals, die Förderung des Fremdsprachenerwerbs und des interkulturellen Bewusstseins in der europäischen Schulbildung.
Darüber hinaus setzt die Aktion Schwerpunkte bei der Unterstützung benachteiligter Gruppen, Bekämpfung von Schulversagen und Verhinderung von Ausgrenzung.
Um diese unterschiedlichen Anliegen angemessen berücksichtigen zu können, wird COMENIUS in drei Bereiche unterteilt:
I. Mobilität und Schulpartnerschaften
Ab 2007 wird es zwei Typen von COMENIUS-Schulpartnerschaften geben:
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Multilaterale Schulpartnerschaften, an denen mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sind. Die Unterscheidung zwischen »Schulprojekt« und »Schulentwicklungsprojekt« entfällt.
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Bilaterale Schulpartnerschaften mit Gruppenaustausch zur Förderung des Fremdsprachenlernens. Diese sind dem jetzigen Projekttyp »Fremdsprachenprojekt « vergleichbar. Die Mindestaufenthaltsdauer bei der Partnerschule im Ausland wird voraussichtlich von 14 Tage auf 10 Tage reduziert.
Alle Schulpartnerschaften – egal ob multilateral oder bilateral – dauern zwei Jahre. Der Antrag ist für die zweijährige Dauer der Partnerschaft zu konzipieren. Der Vertrag gilt für die gesamte zweijährige Laufzeit der COMENIUS Schulpartnerschaft. Nach dem ersten Jahr muss also kein Verlängerungsantrag gestellt werden. Eine Verlängerung für ein drittes Jahr ist nicht möglich. Es ist ab 2007 nicht mehr möglich, in ein bereits bestehendes Projekt einzusteigen.
Die EU-Zuschüsse werden als Pauschalen vergeben. Der Unterschied zwischen »Standardbetrag« und »Variabler Betrag« entfällt, ein Kostenplan braucht bei der Antragstellung nicht mehr aufgestellt zu werden.
Nachzuweisen ist bei Berichterstattung die Durchführung der beantragten Mindestzahl von Mobilitätsmaßnahmen sowie die Durchführung der Aktivitäten laut Antragstellung. Jede Schule kann im Antragsformular zwischen folgenden Projektgrößen bzw. Partnerschaftstypen wählen:
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4 Mobilitäten: Diese Option gilt nur für multilaterale Partnerschaften. Sie ist geeignet für Schulen, die nicht so viele Mobilitätsmaßnahmen durchführen wollen, oder für Schulen, die keine Schülermobilität vorgesehen haben.
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12 Mobilitäten: Diese Option gilt sowohl für multilaterale als auch für bilaterale fremdsprachenbezogene Partnerschaften. Bei multilateralen Partnerschaften können auch Schüler an den Mobilitäten teilnehmen. Bei den bilateralen Partnerschaften muss eine Gruppen von mindestens 10 Schülern zu der jeweiligen Partnerschule reisen.
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25 Mobilitäten: Diese Option gilt nur für bilaterale fremdsprachenbezogene Partnerschaften. Die Größe der Gruppe, die zu der Partnerschule reist, muss mindestens 20 Schüler betragen. Die restlichen Mobilitäten können für weitere Schüler, Begleitlehrer oder für weitere Vor- und Nachbereitungstreffen verwendet werden. »Mobilität« bedeutet hier die Reise einer Person zu einer der Partnerschulen im Rahmen des Projekts, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, also zum Beispiel: Teilnahme eines Lehrers an einem 4-tägigen Projekttreffen = 1 Mobilität.
Zuschüsse
Die Zuschüsse sind Pauschalen und richten sich nach der Anzahl der gegenseitigen Besuche.
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Minimum 4 Mobilitäten pro Partner => 9.000 Euro pro Partner.
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Minimum 8 Mobilitäten pro Partner => 13.500 Euro pro Partner.
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Minimum 12 Mobilitäten pro Partner => 18.000 Euro pro Partner.
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Minimum 24 Mobilitäten pro Partner => 22.500 Euro pro Partner.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten oder wenden sich bei Fragen bitte an die Agentur für Europäische Bildungsprogramme VoG.
Zuständig: Edgar Hungs
I.1 Mobilität und Assistenten
Vorrang genießen Anträge von:
a. Bewerbern um Assistentenstellen mit der klaren Motivation, Lehrer zu werden
b. gastgebenden Schulen, die bislang noch keine Assistenten aufgenommen haben
Zuständig: Johanna Schröder
I.2 Mobilität und Berufsbegleitende Fortbildung
Vorrang erhalten Anträge:
c. von Personen, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen der Vorgängerprogramme des Programms für lebenslanges Lernen kein Stipendium für die berufsbegleitende Fortbildung erhalten haben
d. für Fortbildungsmaßnahmen, die von Projekten bzw. Netzen entwickelt wurden, die im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (oder eine Vorgängerprogramm) gefördert werden bzw. wurden
Für das Jahr 2011 gilt noch folgender Antragstermin:
Runde 3: 15. September 2011 für Fortbildungsmaßnahmen, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen
Für das Jahr 2012 gelten die folgenden drei Antragstermine:
Runde 1: 16. Januar 2012 für Fortbildungsmaßnahmen, die am oder nach dem 1. April 2012 beginnen
Runde 2: 30. April 2012 für Fortbildungsmaßnahmen, die am oder nach dem 1. September 2012 beginnen
Runde 3: 17. September 2012 für Fortbildungsmaßnahmen, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen
Zuständig: Johanna Schröder
Projektarten, die direkt bei der Europäischen Kommission eingereicht werden müssen:
II Multilaterale Projekte
Vorrang erhalten Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
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Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung des Sprachenerwerbs und der Sprachenvielfalt
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Beitrag der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zur Lissabon-Strategie:
- Kontinuum des Lehrerberufs von der Ausbildung über die Einarbeitung bis hin zur kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung
- Entwicklung von Konzepten für Partnerschaften zwischen Ausbildungseinrichtungen für Lehrkräfte und der Forschung, der Privatwirtschaft und der Gesellschaft im Ganzen
- Konzepte, um Lehrkräfte bei der Entwicklung neuer pädagogischer Methoden zur Steigerung der Motivation der Schüler zu unterstützen
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Umsetzung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
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Schulpolitik
III Netze
Netze werden in den folgenden sechs Bereichen gefördert:
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Einbindung der Eltern in die Schulbildung
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Sonderpädagogik
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Bürgersinn, Kultur und Bildung, einschließlich interkultureller Bildung und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Schulbildung
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Gesundheitserziehung und Sportunterricht
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Verbindungen zur Arbeitswelt naturwissenschaftlicher Unterricht
IV Partnerschaften Antragsrunde 30.3.2007