Häusliche Krankenpflege
Die Art der Pflegeleistungen, die zu Hause ausgeführt werden dürfen, deren Bedingungen und die zu zahlenden Honorare werden vom "Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung" (INAMI) für alle einheitlich festgelegt.
Alle Pflegeleistungen müssen durch einen Arzt verordnet werden.
Die Krankenpfleger(innen) führen alle Arten von Injektionen, Verbandswechsel, Pflegen im urologischen oder gynäkologischen Bereich und andere technische Dienstleistungen aus.
Sie übernehmen ebenfalls die Körperpflege, wenn diese durch den Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wurde.
Das Gelb & Weiße Kreuz ist eine Gesellschaft ohne Erwerbszweck, die häusliche Krankenpflege in den meisten Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft anbietet. Zur Zeit arbeiten etwa 22 Pfleger und Pflegerinnen in der DG für das gelb-weiße Kreuz. Die Verwaltung hat ihren Sitz in Eupen.
Im Gebiet der DG sind ferner rund 40 Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen auf Selbständigenbasis tätig. In der Regel arbeitet jede Krankenkasse bevorzugt mit bestimmten Pfleger(inne)n zusammen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Kontaktadressen.