Jugendgerichtsdienst (JGD)
Der Jugendgerichtsdienst, kurz JGD, besteht seit dem Jahre 1988. In diesem Jahr beschloss die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen eigenen Dienst zu schaffen, der im Auftrag der Justizbehörden Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 18 Jahren und deren Familien unterstützt,
Oberstes Ziel ist der Schutz und die bestmögliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nach Möglichkeit innerhalb ihrer Ursprungsfamilie.
Staatsanwaltschaft und Jugendgericht beauftragen den JGD u.a. im Fall von
Im Jugendgerichtsdienst ist ein Team von Sozialassistenten/innen beschäftigt. Die Mitarbeiter des Dienstes nehmen Kontakt mit den Familien auf, sobald sie von den Justizbehörden damit beauftragt werden. Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Jugendliche, die von sich aus Hilfe suchen, sind in erster Linie die Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren (PMS) für Schüler und Schülerinnen sowie die SPZ (Sozial-Psychologischen Zentren). Ein weiterer Ansprechpartner ist der Jugendhilfedienst. Die Kontaktadresse dieses Dienstes finden Sie untenstehend.