Ferienzeit ist Lagerzeit
Suchen Sie noch eine passende Unterkunft für Ihre Jugendgruppe? Benötigen Sie noch Zelte und anderes Material? Gibt es Zuschüsse für Lager? Können die Kosten von Ferienanimationen und Ferienlagern steuerlich abgesetzt werden?
Wir können Ihnen helfen!
Neue Regelung der Bezuschussung von Jugendferienlager
Seit 2010 werden die Jugendferienlager nicht mehr über den Sozialbereich sondern über den Jugendbereich gefördert. Mit dieser Umsiedelung wurden auch einige Änderungen vorgenommen.
Bei den Neuheiten handelt es sich hauptsächlich um die Verpflichtung, dass alle Sommerferienlager von Jugendgruppen, die einer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannten Jugendorganisation angehören, den Auflagen von Jugendferienlagern entsprechen müssen. Bislang konnten die einzelnen Jugendgruppen wählen ob sie einen Zuschuss für ihr Ferienlager anfragen wollten und somit die entsprechenden Auflagen erfüllen mussten oder nicht.
Der Dienst für Kind und Familie (DKF) wird weiterhin die Lagerkontrolle vornehmen. Die Verpflichtung des Lagerkodex bleibt somit weiterhin bestehen.
Wenn Sie mehr Informationen zu den Bezuschussungsbedingungen und zu einer bestmöglichen Organisation Ihres Lagers wissen wollen, finden Sie als download das Rundschreiben sowie die Broschüre „Jugendferienlager – Tipps und Tricks“.
Ansprechpartner:
Frau Sonia Drouven
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Seit 2005 können die Einschreibegebühren von Kinderanimationen und Ferienlagern für Kinder bis zum 12. Geburtstag steuerlich abgesetzt werden. Der maximal absetzbare Betrag beläuft sich pro Kind auf 11,20 EUR/Tag.
Die Animationen und Lager müssen in den Schulferien durch eine von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannte Organisation angeboten werden und an mindestens fünf zusammenhängenden Tagen stattfinden.
Die für die Steuerverwaltung bestimmte Bescheinigung zu den Betreuungskosten von Kindern unter 12 Jahren finden Sie als Download.
Ansprechpartner:
Frau Uschi Egyptien
Beherbergungszentren
Unterkunftsmöglichkeiten und Lagerplätze finden Sie:
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in der vom Verkehrsamt der Ostkantone erschienenen Broschüre "Zu Gast“ unter der Rubrik "Low-Budget“
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in dem von der Flämischen Gemeinschaft erstellten Repertoire der Lagerhäuser
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in der Datenbank des luxemburgischen SNJ (Service National de la Jeunesse).
Materialausleihstelle
Fehlt es bei der Durchführung Ihres Ferienlagers an nötigem Material? Wenden Sie sich an die Materialausleihe der DG. Der Rat der deutschsprachigen Jugend stellt den Jugendgruppen auf Anfrage Zelte zur Verfügung.