Der Medienrat der DG
Der Medienrat ist die unabhängige Regulierungsbehörde für die audiovisuellen Medien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die in Verfolg der Umsetzung der EG-Richtlinien durch das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 27. Juni 2005 geschaffen wurde.
Er ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und besitzt die eigene Rechtspersönlichkeit. Seine Geschäftsordnung wurde von der Regierung der DG am 15. Mai 2007 genehmigt.
Der Medienrat der DG ist das 50. Mitglied der europäischen Plattform der audiovisuellen Medienregulatoren (EPRA). Der Medienrat setzt sich aus zwei voneinander unabhängigen Gremien zusammen, Beschlusskammer und Gutachtenkammer, die einen gemeinsamen Präsidenten haben.
Die Beschlusskammer
ist hauptsächlich mit der Frequenzzuteilung für Privatsender, elektronischen Kommunikationsnetzen, Marktanalysen, Verbraucherschutz und dem Europäischen Rechtsrahmen befasst. Sie bildet mit den audiovisuellen Regulatoren der beiden anderen Gemeinschaften, CSA und VRM und der föderalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, dem BIPT, die Konferenz der Regulierer für elektronische Kommunikationsnetze (KRK). Der Beschlusskammer gehören derzeit Präsident Yves Derwahl, Jürgen Brautmeier und Peter Thomas an.
Die Gutachtenkammer
verfasst auf Anfrage der DG-Regierung und aus eigener Initiative Gutachten zu allen relevanten Themen im Bereich der audiovisuellen Medien:
- Anerkennung von Privatsendern,
- Anregungen,
- Beschwerden,
- Beobachtung der Medienanbieter.
In der Gutachtenkammer sind sowohl die Medienanbieter als auch die Mediennutzer durch Mitglieder von Institutionen, Organisationen und Firmen vertreten. Hinzu kommen als beratende Mitglieder Vertreter der im Parlament der DG vertretenen Fraktionen.
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