Anerkennungsbedingungen für Jugendorganisationen
Unter Jugendorganisationen versteht man Vereinigungen, die vornehmlich für Kinder und Jugendliche Aktivitäten durchführen.
Diese Aktivitäten sollen die Entwicklung der Persönlichkeit und des Verantwortungsbewusstseins fördern. Sie sollen die Jugendlichen als aktive und kritische Bürger am gesellschaftlichen Geschehen beteiligen.
Die detaillierten Anerkennungskriterien können Sie aus den koordinierten Fassungen des Dekretes vom 14. Dezember 1998, sowie des Erlasses vom 18. Mai 1999 entnehmen.