Anerkennungsbedingungen für Jugendtreffs
Als Jugendtreff werden Einrichtungen anerkannt, die den Jugendlichen eine Aufnahme anbieten und die zu deren Freizeitgestaltung und Entwicklung als aktive, verantwortliche und kritische Bürger beitragen.
Die detaillierten Anerkennungskriterien können Sie aus den koordinierten Fassungen des Dekretes vom 14. Dezember 1998, sowie des Erlasses vom 18. Mai 1999 entnehmen.