Jugend
Das Programm
Das Programm JUGEND ist das vorrangige Instrument zur Förderung einer Politik der Zusammenarbeit im Jugendbereich. Es soll Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen, Europa zu entdecken, und als aktive und verantwortungsbewusste Staatsbürger selbst zu dessen Aufbau beizutragen. Es ist ein eigenständiges Programm, das aus 5 Aktionen besteht.
- Aktion 1: Jugend für Europa (Jugendaustauschmaßnahmen)
- Aktion 2: Europäischer Freiwilligendienst
- Aktion 3: Initiativen im Jugendbereich (Projekte einer Gruppe von Jugendlichen auf lokaler Ebene)
- Aktion 4: Gemeinsame Aktionen (Gemeinsame Projekte der EU-Programme)
- Aktion 5: Flankierende Maßnahmen (Studienreisen, ...)
Zielgruppe
Alle Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder in den sonstigen Teilnehmerländern haben. Die Aktion 2 (Europäischer Freiwilligendienst) richtet sich an Jugendliche im Alter von 18 - 25 Jahren.
Im Rahmen des Programms können unterstützt werden:
Teilnehmerländer
- 25 EU-Mitgliedsstaaten;
- 3 EFTA/EWR Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen);
- 1 assoziiertes osteuropäisches Land (Rumänien);
- die Türkei und der türkische Teil Zyperns;
Die Aktionen 1, 2 und 5 ermöglichen darüber hinaus auch Aktivitäten mit Drittländern (= nicht nur am Programm teilnehmende Länder, sondern auch Mittelmeerländer, Länder der GUS, Südosteuropas und Lateinamerikas)
Mehr Infos und Anträge
Die EU-Kommission hat zur Verteilung der finanziellen Mittel an die Programmländer und zur inhaltlichen Ausrichtung des Programms JUGEND ein Programmkomitee eingerichtet. Ihm gehören Vertreter aller Teilnehmerländer an. Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird in diesem Gremium durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten.
Um zu gewährleisten, dass die Besonderheiten der einzelnen Programmländer bei der Projektauswahl und –unterstützung berücksichtigt werden, arbeitet das Programm JUGEND mit dem System der Nationalagenturen, die das Programm weitgehend dezentral verwalten.
Per Konvention vom 13. April 2001 ist dem Jugendbüro von der Regierung der DG die Rolle der Nationalagentur der Gemeinschaft für das Programm JUGEND anvertraut worden. Diese Abmachung gilt bis zum Ende des jetzigen Programms JUGEND am 31. Dezember 2006.
Die gleiche Konvention hat zur Auswahl der bei der Nationalagentur eingereichten Anträge ein Auswahlkomitee eingerichtet, dessen Mitglieder vom zuständigen Jugendminister ernannt werden. Dieses Auswahlkomitee setzt sich wie folgt zusammen:
- mit Stimmrecht:
1 Vertreter(in) der Regierung, zuständig für den Bereich Jugend
1 Vertreter(in) des Ministeriums, Abteilung Kulturelle Angelegenheiten, zuständig für Jugend
1 Vertreter(in) der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
1 Vertreter(in) aus dem Sportbereich, vorgeschlagen durch das Ministerium, Abteilung Kulturelle Angelegenheiten, zuständig für Sport
1 Vertreter(in) des Instituts für ständige Aus-und Weiterbildung
5 Vertreter(innen) aus dem Jugendbereich
- mit beratender Stimme:
2 Vertreter(innen) der Nationalagentur