Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG)
Seit dem 1. Januar 2000 ist das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) zuständig für die Bereiche Beschäftigung, Berufsberatung und Berufsausbildung in der DG.
Der Aufgabenbereich des Arbeitsamtes ist doppelter Art: Einerseits Arbeitsuchenden und Arbeitnehmern bei der Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn helfen (u.a. durch Stellenvermittlung, Berufsorientierung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Zeitarbeit) und andererseits Unternehmen in der Entwicklung ihres Personalbestands unterstützen (u.a. durch Bearbeitung von offenen Stellen, Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfen, Aus- und Weiterbildung des Personals, Zeitarbeit).
Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist eine paragemeinschaftliche Einrichtung mit eigener Verwaltungsautonomie. Die Aufsichtsgewalt liegt in den Händen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.