Provinz
Zwischengeordnete Behörden, die zwischen den übergeordneten Behörden des Staates/der Gemeinschaften/der Regionen und den untergeordneten Behörden der Kommunen liegen.
Die belgischen Provinzen (Antwerpen, Limburg, Ostflandern, Westflandern, Flämisch-Brabant, Wallonisch-Brabant, Hennegau, Namur, Luxemburg und Lüttich) verfügen über weit reichende Befugnisse. Sie haben Initiativen ausgearbeitet in Bezug auf das Unterrichtswesen, soziale und kulturelle Infrastrukturen, vorbeugende Medizin und Sozialpolitik. Außerdem befassen sie sich mit der Umwelt, mit Wegen und Wasserwegen, Wirtschaft, Verkehr, öffentlichen Arbeiten, Wohnungsbau, dem Gebrauch von Sprachen,...
Kurz gesagt obliegt der Provinz auf ihrem Gebiet die Verantwortung für alles, was das Gemeinwohl der Provinz betrifft, also alles, was im Interesse der Provinz geschehen muss und nicht unter das allgemeine Interesse des Föderalstaates, der Gemeinschaften und der Regionen oder unter das kommunale Interesse fällt. Das Gebiet von Brüssel ist provinzfrei, d.h. die Provinzialbefugnisse werden dort von anderen Behörden ausgeübt.